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   BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59   

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BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59 (https://dejure.org/1961,111)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1961 - 2 AZR 171/59 (https://dejure.org/1961,111)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1961 - 2 AZR 171/59 (https://dejure.org/1961,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der Arbeit - Verzicht auf Kündigungsschutzklage - Dringende betriebliche Erfordernisse - Geplante Änderung der Arbeitsbedingungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 288
  • NJW 1961, 939
  • MDR 1961, 541
  • DB 1961, 473
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
    Auszug aus BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59
    Danach besteht keine Veranlassung, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 4, 1; 4, 6; 4, 22; Urteil des Dritten Senats vom 24. Mai i960 - 9 AZR 444/57 -) abzuweichen, daß auch die Änderungskündigung unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.

    Andererseits dürfen bei der richterlichen Überprüfung der Änderungskündigung Art und Ausmaß der angetragenen Änderung nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 4, 1 [2])" Wenn sich nämlich der Bestandsschutz des Kündigungsschutzgesetzes auch auf das konkret gestaltete Arbeitsverhältnis bezieht, so führt das doch nicht zu einer Verfestigung der konkreten Bedingungen ohne jede Korrekturmöglichkeit.

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59
    Danach ist, wenn - wie im vorliegen den Fall - lediglich betriebliche Erfordernisse zur Rechtfertigung der Änderungskündigung in Betracht kommen, da nach zu fragen, ob so dringende betriebliche Erfordernisse für die geplante Änderung der Arbeitsbedingungen gegeben sind, daß diese Gründe unter vernünftiger Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der erstrebten Änderung gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrecht- 6 erhaltung seiner gegenwärtigen Arbeitsbedingungen es als billigenswert und angemessen erscheinen lassen um dieser Änderung willen das Mittel einer Kündigung zu gebrauchen und damit das Arbeitsverhältnis zu gefährden oder unter Umständen zu beenden (vgl. BAG 1, 99 ähnlich Bötticher in BB 1959 855; siehe auch die zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichtes bestimmte Entscheidung in Sachen 1 AZR 255/58 vom 14. Oktober i960).
  • BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 255/58

    Revisionsinstanz - Behauptung eines Sachverhalts - Abweichender Sachverhalt -

    Auszug aus BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59
    Danach ist, wenn - wie im vorliegen den Fall - lediglich betriebliche Erfordernisse zur Rechtfertigung der Änderungskündigung in Betracht kommen, da nach zu fragen, ob so dringende betriebliche Erfordernisse für die geplante Änderung der Arbeitsbedingungen gegeben sind, daß diese Gründe unter vernünftiger Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der erstrebten Änderung gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrecht- 6 erhaltung seiner gegenwärtigen Arbeitsbedingungen es als billigenswert und angemessen erscheinen lassen um dieser Änderung willen das Mittel einer Kündigung zu gebrauchen und damit das Arbeitsverhältnis zu gefährden oder unter Umständen zu beenden (vgl. BAG 1, 99 ähnlich Bötticher in BB 1959 855; siehe auch die zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichtes bestimmte Entscheidung in Sachen 1 AZR 255/58 vom 14. Oktober i960).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Hierbei ist die soziale Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung zu überprüfen, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist (vgl. BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, mit insoweit zust. Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b der Gründe; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

    Der Senat hat zwar im Urteil vom 12. Januar 1961 (BAG 10, 288 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung) ausgeführt, in der schlichten Fortsetzung der Arbeit vor Ablauf der Klagefrist liege kein Verzicht auf die Kündigungsschutzklage, wenn dem Arbeitnehmer gegenüber eine Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnkürzung ausgesprochen worden sei.

    Schon zur damaligen Rechtslage hat Alfred Hueck in der Anm. zu AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung dem Senat nur insoweit zugestimmt, als dieser in der Fortsetzung der Arbeit durch den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht ohne weiteres eine stillschweigende Zustimmung zur Änderung der Arbeitsbedingungen gesehen hat.

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Allerdings ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht bereits deshalb sozial gerechtfertigt, weil sich die neuen Arbeitsbedingungen im tariflichen Rahmen halten; der Inhaltsschutz des individuellen Arbeitsverhältnisses beschränkt sich nicht auf den durch Tarifvertrag abgesicherten Mindestinhalt (ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 12. Januar 1961 - 2 AZR 171/59 - BAG 10, 288 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Eine Änderungskündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die genannten Gründe unter vernünftiger Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der erstrebten Änderung gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung seiner gegenwärtigen Arbeitsbedingungen es als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, um dieser Änderung willen das Mittel einer Kündigung zu gebrauchen und damit das Arbeitsverhältnis zu gefährden und unter Umständen zu beenden (vgl. BAG vom 12. Januar 1961 - 2 AZR 171/59 - AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung sowie BAG vom 25. April 1963 - 2 AZR 435/62 - AP Nr. 17 zu § 620 BGB Änderungskündigung).
  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit -

    Nimmt der Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - das Änderungsangebot rechtzeitig unter Vorbehalt an, so hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Wirksamkeit der Änderungskündigung von der sozialen Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung ab (BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung mit insoweit zust. Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31; Fenn, SAE 1975, 104, 106).

    Aus der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auf § 1 Abs. 2 und 3 KSchG ergibt sich, daß für die Vertragsänderung ein Grund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegen muß (BAGE 10, 288, 292 = AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 22; Herschel/Löwisch, a.a.O., § 2 Rz 32 f.).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAGE 10, 288, 292 ff.; BAGE 47, 80, 88, jeweils AP, a.a.O.; Urteil vom 3. November 1977, a.a.O.; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - n. v., zu II 2 der Gründe; Brill, AuR 1986, 236, 238; ähnlich: KR-Rost. a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Die Änderungskündigung ist wie jede Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; sie ist echte Kündigung in dem Sinne, daß sie die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses bewirken kann, wenn sich der Kündigungsempfänger nicht mit einer bestimmten Änderung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt (BAGE 10, 288 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 38 f. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 c) cc der Gründe).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu IV der Gründe, mit insoweit zustimmender Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe) und der ganz herrschenden Lehre (vgl. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31) ausgegangen.

    Auch übertarifliche Leistungen genießen den Inhaltsschutz nach § 2 KSchG ( BAGE 10, 288, 292 f. = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu IV der Gründe; BAGE 51, 131, 141 f. = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu II der Gründe).

  • LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des

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  • BAG, 25.04.1963 - 2 AZR 435/62

    Kündigungsschutzprozeß - Änderungskündigung - Ablehnung des Angebotes -

    Eine auf betriebliche Gründe gestützte Änderungskündigung ist dann nicht sozial ungerechtfertigt, wenn so dringende betriebliche Erfordernisse für die geplante Änderung der Arbeitsbedingungen gegeben sind, daß diese Gründe unter vernünftiger Abwägung des Interesses des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung seiner gegenwärtigen Arbeitsbedingungen es als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, um dieser Änderung willen das Mittel einer Kündigung zu gebrauchen und damit das Arbeitsverhältnis zu gefährden und unter Umständen zu beenden (Bestätigung von BAGE 10, 288 = BAG, AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung).«.

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1961 in 2 AZR 171/59 (BAGE 10, 288 [293/294] = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung) ausgesprochen; daran hält er fest.

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung -

    Es bedarf einer eindeutig formulierten Kündigungserklärung des Inhalts, daß das Arbeitsverhältnis enden soll, wenn das Änderungsangebot nicht angenommen wird (BAG vom 12.01.1961, AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung).
  • BAG, 13.02.1964 - 2 AZR 286/63

    Arbeitsverhältnis: durch Arbeitgeber veranlasste Eignungsprüfung eines

  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

  • LAG Bremen, 24.01.2002 - 3 Sa 9/02

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Projektleiter für die Integrationshilfe;

  • LAG Hamm, 18.01.1996 - 4 Sa 768/95

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung ; Bestandsgefährdung

  • BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63

    Im Bundesgebiet oder im Land Berlin wohnende Nichtdeutsche iS des SchwbG § 1 Abs

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 374/84
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94

    Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung

  • LAG Hessen, 23.06.1989 - 15 Sa 1474/88

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch eines

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 402/84
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 404/84
  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 615/92

    Änderungskündigung zur Kürzung der Vergütung

  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.1988 - 14 Sa 95/87

    Unteilbarkeit des Änderungsangebots beiÄnderungskündigung

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 364/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 379/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 399/84

    Vertraglicher Abbau bisher gezahlter pauschaler Überstundenvergütung von

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 365/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 375/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 405/84
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 362/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 377/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 373/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 363/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 376/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 403/84
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 406/84
  • BAG, 09.03.1961 - 2 AZR 502/59

    Kündigungsschutzklage - Änderung einer anhängigen Klage - Erweiterung einer

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 400/84

    Vorliegen von Wartezeiten bei Rettungssanitätern - Tarifliche Verpflichtung eines

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 401/84

    Soziale Rechtfertigung der Änderung von Arbeitsbedingungen - Aussprache einer

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 378/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 359/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 360/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 361/84

    Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 407/84
  • LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 95/88

    Änderungskündigung; Krematorium; Leichenverbrennung; Verwirkung; Kündigung

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 408/84
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 449/81
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